Taxi 1 Tesla Model Y vor der Zentrale

Preisliste und Beförderungsbedingungen

Wir machen es einfach: Sie erhalten denselben guten Preis, egal ob Sie mit uns im Osten, Westen, Norden oder Süden fahren. In Gebieten mit Höchstpreisregelung folgen wir den Preisen der Behörden.

Fragen Sie den Fahrer gerne, wie hoch der Preis sein wird, wenn Sie vor Fahrtbeginn einen Höchstpreis wünschen. Wenn Sie in der Taxi 1-App bestellen, erhalten Sie unsere festen, niedrigen Preise.

Richtpreise für Taxi 1 AS

Gültig ab 29.4.2026. Preise in Kronen.

Tarif 1

Montag - Freitag 10:00 - 14:00

1 - 4 Pers.5 - 7 Pers.8 - 11 Pers.12 - 16 Pers.
Startpreis Standplatzfahrt95190244305
Startpreis bestellte Fahrt138201284322
Preis pro km18222533
Preis pro Minute12182127
Mindestpreis182349448561

Tarif 2

Montag - Freitag 06:00 - 10:00 und 14:00 - 18:00

1 - 4 Pers.5 - 7 Pers.8 - 11 Pers.12 - 16 Pers.
Startpreis Standplatzfahrt119238305381
Startpreis bestellte Fahrt173251355403
Preis pro km23283141
Preis pro Minute15232634
Mindestpreis228436560701

TAR 3 / TAR 5 / TAR 6

TAR 3: Montag - Freitag 18:00 - 24:00 · TAR 5: Samstag 06:00 - 24:00 · TAR 6: Sonntag 06:00 - 24:00

1 - 4 Pers.5 - 7 Pers.8 - 11 Pers.12 - 16 Pers.
Startpreis Standplatzfahrt124247317397
Startpreis bestellte Fahrt179261369419
Preis pro km23293343
Preis pro Minute16232735
Mindestpreis237454582729

Tarif 4

Alle Tage 00:00 - 06:00

1 - 4 Pers.5 - 7 Pers.8 - 11 Pers.12 - 16 Pers.
Startpreis Standplatzfahrt143285366458
Startpreis bestellte Fahrt207302426483
Preis pro km27333850
Preis pro Minute18273241
Mindestpreis273524672842

Rollstuhltransport: Vorfahrt und Mindestpreis wie für 12–16 Pers. (+ Anteil Mautgebühren und ggf. weitere Gebühren).

Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten sowie bewegliche Feiertage/öffentliche Feiertage = Tarif 1 + 70 %.

Der Feiertagstarif TAR 7 gilt bis 04:00 Uhr, wenn der folgende Tag ein Werktag ist.

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 12 %. Preise für regulierte Gebiete entsprechen der Höchstpreisverordnung. Rundungen können auftreten.

*Zuschläge und Mautgebühren:

  • Zuschlag für Kindersitz und Kombi kr 50,-
  • Mautgebühren für Fahrten in die Gemeinde Bjørnafjorden betragen zusätzlich kr 88,-
  • Bei Fahrten vom Flughafen fallen zusätzlich Mautgebühren von kr 49,- an
  • Ein Anteil Mautgebühren von kr 25,- fällt zusätzlich an
  • Auf Kredit gefahrene Fahrten werden mit einem Aufschlag berechnet. (Mindestens 20 %)

Höchstpreisgebiete

Für Höchstpreisgebiete (kleinere Orte) gilt das staatliche Höchstpreisreglement, das von der Wettbewerbsbehörde festgelegt wurde.

Gebühren und Zuschläge

Mautgebühren

Nur in Gebieten, in denen dies hinzugefügt werden darf. Taxis erhalten nicht die gleiche Befreiung wie andere öffentliche Verkehrsmittel und müssen oft eine Mautstation passieren, um Fahrgäste abzuholen oder zurückzukehren. Taxi 1 erhebt daher einen festen Mautanteil von kr 25 pro Fahrt, der hinzugefügt wird, wenn das Taxameter gestoppt wird.

Zusätzlich kommen außenliegende Mautstationen (zum Beispiel das Kvam-Paket) sowie Fährkosten in Höhe des Nennbetrags, beide Richtungen, hinzu. Für Fahrten zu und von Bjørnafjorden beträgt der Zuschlag kr 88.

Flughafenabgabe

Avinor hat Fast Travel die Verantwortung übertragen, an einigen Flughäfen eine Durchfahrtsgebühr für Taxis zum Verkehrsvorfeld zu erheben. Die Gebühr betrifft das Öffnen der Schranke, damit das Taxi den Kunden abholen kann, und wird gemäß der Preisauszeichnungsverordnung gesondert ausgewiesen.

  • Bergen: kr 24 inkl. MwSt.
  • Stavanger: kr 18 inkl. MwSt.
  • Trondheim: kr 24 inkl. MwSt.
  • Tromsø: kr 21 inkl. MwSt.

Bargeldbearbeitungsgebühr

Wir bitten alle Fahrgäste, mit Karte zu bezahlen, um das Risiko für unsere Fahrer zu verringern. Die Bargeldbearbeitung ist kostspielig, und der Fahrer kann bis zu kr 30 Gebühr erheben, um diese Kosten zu decken.

Beförderungsbedingungen für Taxi 1 AS

Gültig ab dem 15.1.2025.

§ 1 Anwendung der Beförderungsbedingungen

Die Beförderungsbedingungen sind Vertragsbedingungen zwischen dem Fahrgast und dem Taxifahrer und/oder der Taxizentrale.

§ 2 Bestellung eines Taxis

Bei der Bestellung muss der Besteller alle für den Auftrag notwendigen Informationen angeben. Wird ein speziell ausgestattetes Fahrzeug, eine erweiterte Sitzkapazität oder besondere Ausrüstung (Spezialtransport) benötigt, ist dies anzugeben. Planen Sie die Fahrt so, dass Verspätungen berücksichtigt werden, insbesondere bei Anschlüssen mit Boot, Zug oder Flugzeug.

Bei der Bestellung eines Taxis mit mehr als vier Sitzplätzen behält sich das Unternehmen das Recht vor, mehrere kleinere Fahrzeuge anstelle eines Maxitaxis zu schicken. Der Preis richtet sich dann nach dem Taxameterpreis pro Fahrzeug.

Eine Stornierung kann bis zu 8 Stunden vor Beginn des Auftrags erfolgen. Bei späterer Stornierung oder wenn der Fahrt bereits ein Fahrzeug zugewiesen wurde, wird die volle Zahlung fällig.

§ 3 Nutzung des Taxistands und Vorrangrecht

Bei einer Warteschlange am Taxistand fährt der Taxifahrer den Fahrgast, der als Nächstes an der Reihe ist. Kranke, Behinderte und Personen mit Kleinkindern haben Vorrang. Die Öffentlichkeit wird auf das erste verfügbare Taxi verwiesen, hat aber selbst das Recht, ein Taxi zu wählen.

§ 4 Anhalten außerhalb des Taxistands

Wenn das Taxi frei ist, muss das Freizeichen leuchten und sichtbar sein. Außerhalb eines bestimmten Abstands zum nächsten Taxistand kann der Fahrer Fahrgäste aufnehmen, die deutliche Zeichen geben, sofern das Anhalten verkehrssicher erfolgen kann.

§ 5 Recht des Taxifahrers, Fahrten abzulehnen

Der Taxifahrer kann berauschte Personen, Fahrgäste, die sich bedrohlich verhalten, oder andere, für die ein sachlicher Grund zur Ablehnung besteht, abweisen. Der Fahrgast hat immer das Recht, einen Blindenführhund mitzunehmen.

§ 6 Durchführung des Auftrags

Der Fahrer soll die schnellste Route fahren, sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der zuletzt aussteigende Fahrgast für die Zahlung verantwortlich. Rauchen im Taxi ist verboten, und der Taxifahrer kann eine Vorauszahlung verlangen.

§ 7 Wartezeit, Unterbrechungen und Verspätungen

Bei der Abholung und während der Fahrt ist der Taxifahrer verpflichtet, innerhalb des Zeitintervalls zu warten, das im Fahrreglement und der Fahreranweisung festgelegt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Zahlung, Wechselgeld und Quittung

Die Tarifberechnung folgt dem Tarifreglement und den Preisbestimmungen der Zentrale, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Fahrt kann mit Bankkarte, Kreditkarte, TT-Karte oder bar bezahlt werden. Eine Anforderung oder eine andere Zahlungsform wird vor Fahrtbeginn mit der Zentrale oder dem Fahrer vereinbart. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, größere Scheine zu wechseln, als im Fahrreglement angegeben, und Fahrten im Zusammenhang mit dem Wechseln werden dem Fahrgast berechnet.

Sie haben immer Anspruch auf eine datierte Quittung mit dem Namen des Fahrers, der Konzessionsnummer, dem Ein- und Ausstiegsort sowie weiteren Angaben, die eine Kontrolle des Preises ermöglichen. Bei Fahrten auf Kredit wird jeder Auftrag mit einem Aufschlag von mindestens 20 % des Fahrpreises berechnet, jedoch nicht unter kr 200. Weitere Zuschläge können hinzukommen, zum Beispiel Mautgebühren oder zusätzlicher Zeitaufwand bei gesperrten Straßen.

§ 9 Zahlungssicherheit

Erhält der Fahrer einen Gegenstand als Zahlungssicherheit, muss die Zentrale innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden, und der Fahrgast erhält eine Pfandquittung mit Fahrtroute, Betrag, Gebühr sowie Zeit und Ort der Rückgabe. Öffentliche Dokumente wie Reisepass und Führerschein werden nicht als Pfand akzeptiert. Ein von der Zentrale genehmigter Schuldschein kann als Alternative verwendet werden.

§ 10 Gepäck

Der Fahrer hilft Ihnen mit dem Gepäck. Gepäck, das aufgrund seines Umfangs oder seiner Form nicht für den Transport im Auto geeignet ist, kann abgelehnt werden. Wenn Sie mehr Gepäck mitnehmen möchten, als normalerweise in ein gewöhnliches Taxi passt, teilen Sie dies bei der Bestellung mit, damit wir ein passendes Fahrzeug schicken können.

§ 11 Fundsachen

Vergessene Gegenstände können gegen Zahlung nach Richtpreisen zurückgegeben werden. Ist dies nicht möglich, liefert der Fahrer den Gegenstand innerhalb von 24 Stunden an den von der Zentrale angegebenen Ort und muss ihn in der Zwischenzeit ordnungsgemäß aufbewahren.

§ 12 Haftung

Personenschäden: Die Haftung des Beförderers ist im Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz geregelt, und wir sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen versichert.

Gepäck und Güter: Geht Gepäck aufgrund eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit unsererseits verloren oder wird beschädigt, wird der Verlust mit bis zu kr 60 pro Kilo des verlorenen oder beschädigten Teils ersetzt.

Verspätung: Eine Ersatzpflicht kann entstehen, wenn die Vorfahrt oder Durchführung länger dauert, als angemessen ist. Es besteht keine Haftung, wenn die Verspätung auf den Fahrgast oder Umstände zurückzuführen ist, die der Fahrer nicht vermeiden konnte, und sie entfällt, wenn der Kunde rechtzeitig darüber informiert wird, dass die Bestellung nicht durchgeführt werden kann. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Kosten der Fahrt selbst und maximal kr 500 begrenzt.

Haftung des Fahrgasts: Der Fahrgast ersetzt Schäden und Kosten, die dem Beförderer durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, zum Beispiel beschädigte Türen oder Diebstahl von Ausrüstung. Erbrechen im Auto führt zu einer Zahlungsforderung von mindestens kr 1.000 gegen Quittung vom Fahrer.

§ 13 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Fahrgast und dem Fahrer, die nicht zwischen den Parteien gelöst werden können, können der Zentrale vorgelegt werden.

§ 14 Reklamation und Fristen

Schadensersatzansprüche sind dem Beförderer und/oder der Zentrale ohne unnötige Verzögerung zu melden und verjähren nach einem Monat, sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften andere Fristen vorsehen.

§ 15 Information

Die Beförderungsbedingungen und das geltende Tarifreglement sind im Auto, im Büro und auf unserer Website verfügbar und werden auf Anfrage vorgezeigt. Mit der Bestellung eines Auftrags akzeptiert der Kunde die Bedingungen.

Sätze für sonstige Arbeiten

Es werden mindestens 15 Minuten berechnet.

  • Von der Geschäftsführung durchgeführte Verwaltungsarbeiten: kr 450 pro angefangener Viertelstunde + MwSt. – kr 2.250 pro Stunde.
  • Sonstige Verwaltungsarbeiten: kr 350 pro angefangener Viertelstunde + MwSt. – kr 1.750 pro Stunde.
  • Montagearbeiten und sonstige technische Arbeiten: kr 275 pro angefangener Viertelstunde + MwSt. – kr 1.375 pro Stunde.

Zahlung

Wir akzeptieren Karte, Vipps (Kontonr. 14132), Bargeld, TT-Karte und Rechnung für Geschäftskunden mit Vertrag.

Taxi, wenn Sie braucht es.

Buchen Sie unter 05501, in der App oder direkt im Web – rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres.